Mountainbiken ist auf Forststraßen zwischen dem 01. April und 01. Oktober grundsätzlich nur dort erlaubt, wo es ausdrücklich gestattet ist – in der Regel auf ausgewiesenen Mountainbike-Strecken. Diese erlaubten Wege sind gut beschildert und laden dazu ein, auf ihnen zu bleiben. Neben den gekennzeichneten Enduro-Strecken gibt es zudem hochwertige Bikeparks und ein gut ausgebautes Trail-Netzwerk, das bequem mit Bergbahnen erreicht werden kann, die auch Bikes transportieren. So stehen Mountainbikern über 5.000 Kilometer offiziell freigegebene Strecken zur Verfügung. In den Wintermonaten besteht ein generelles Fahrverbot.